Rechtliche Grundlagen

„Bildung ohne Religion ist unvollständig, Religion ohne Bildung ist gefährlich.“ sagt der Theologe Michael Meyer-Blank. Um beiden Dimensionen gerecht zu werden, ist der Religionsunterricht entsprechend gesetzlich geregelt. In Deutschland ist der Religionsunterricht im Grundgesetz Art. 7 Abs. 2 wie auch in den Artikeln der Länderverfassungen als einziges Schulfach rechtlich verankert. Nach Art. 7 Abs. 2 GG entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht. Der Religionsunterricht wird nach Konfessionen getrennt erteilt und von somit von allen evangelischen Schülerinnen und Schülern besucht. Ersatzweise kann das Lehrfach Ethik gewählt werden. Weitere Regelungen finden sich in anderen Texten wie dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz oder den jeweiligen Schulordnungen:

Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEuG)
Bayerische Schulordnung (BaySchO)

Explizite Regelungen zum Religions- und Ethikunterricht sowie zur Möglichkeit der Teilnahme am Religionsunterricht werden in sogenannten kultusministeriellen Schreiben (KMS) geregelt. Der Religionsunterricht ist an allen Schulen ordentliches Lernfach. Auf Antrag können am Religionsunterricht auch Schülerinnen und Schüler als Gast teilnehmen, wenn für ihre eigene Konfession oder Religion kein Unterricht eingerichtet ist oder für Konfessionlose kein Ethikunterricht angeboten werden kann:

KMS (17.08.2023): Religions- unterricht und religiöser Erziehung
KMS (22.10.2009): Zum Religions- und Ethikunterricht
KMS (31.03.2017): Besuch des Religionsunterrichts auf Antrag

Bildung ist die Grundlage für die Entwicklung eines Menschen zu einem mündigen und selbstverantworteten Wesens in unserer Welt. Die Formen der Bildung beschränken sich nicht allein auf die Schulbildung, sondern auf Bildungsprozesse im frühen Kindesalter, in der außerschulischen Bildung und der Erwachsenenbildung. Nachfolgend sind die Bildungskonzepte des Freistaates Bayern und der Evang.-Luth. Kirche in Bayern aufgelistet sowie die Leitlinien für einen evangelischen Religionsunterricht in Bayern:

Bayerische Bildungsleitlinien (BayBL)
Bildungskonzept der Evang.-Luth. Kirche Bayern
Leitlinien für den Evang. Religionsunterricht

Der Religionsunterricht bietet aus bildungstheoretischer Sicht einen möglichen Horizont des Weltverstehens. Mit Blick auf die vielfältigen Formen von Bildung ist religiöse Bildung mehr als nur der Religionsunterricht. Daher bringt sich Kirche mit verschiedenen Angeboten in den Lebensraum Schule ein und ist zugleich wichtige Kooperationspartnerin in der bayerischen Bildungslandschaft:

Rahmenvereinbarung zwischen Staat und Evangelischer Kirche
Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
Informationen zu religiösen Feiern an Schulen